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Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Das Private Baurecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie und nicht in einem Gesetz normiert -es gibt vielmehr verschiedene Gesetze, die je nach Sachverhalt Einfluss haben. Selbst Handwerksbetriebe, die täglich mit der Praxis am Bau befasst sind, können die zahlreichen Regelungen kaum zur Gänze überschauen. Auch für die Auftraggeber wie Bauträger und private Bauherren ist es schwer, mit allen einzelnen Vorschriften und Formalien detailliert vertraut zu sein. Ich unterstütze Sie gerne mit meinen Kompetenzen.

Als langjährig erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - selbst aufgewachsen in einem Handwerksbetrieb und schon seit 1999 spezialisiert auf diesem Gebiet - entwickle ich für Handwerksbetriebe und private Bauherren praktische und für alle Beteiligten tragbare Lösungen. Es gilt, die Ursache des Konflikts zu erfassen. Treffen bei baurechtlichen Angelegenheiten die diversen Interessen in einem Rechtsstreit aufeinander, ist besonders darauf zu achten, dass etwaige Streitverfahren wirtschaftlich geführt werden. Dies ist häufig ein Problem, da Bauprozesse langwierig, zeit- und damit auch kostenintensiv sind.
 

Vermeidung langwieriger und teurer Gerichtsprozesse

Die Gerichte können die zugrundeliegenden Sachverhalte oft nicht ohne Einschaltung eines Sachverständigen entscheiden. Dies führt meist zu langen Verfahrensdauern und damit auch zu erheblichen Kosten. Ausgehend von dieser aufwändigen Tatsachenermittlung ist es zunächst einmal wichtig, alle Möglichkeiten der Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme eines Gerichtes auszuloten, um zu wirtschaftlich sinnvollen Resultaten zu kommen.

Resultate, die das Bauprojekt weiter voranbringen und die Position des Mandanten sichern.
 

Strategisches und taktisches Vorgehen - mit Nachdruck

Zur Geltendmachung berechtigter Forderungen und zur Abwehr unberechtigter Forderungen stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Fest im Fokus meines Fachwissens und Engagements stehen auch die zahlreichen Finessen und Fallen, die durch die Vielschichtigkeit der Privaten Baurechtsmaterie entstanden sind.

Häufig sind die Fallkonstellationen dabei von einem Aufeinanderprallen zweier Extrempositionen gekennzeichnet. So hält der Bauherr oft Gelder zurück bzw. bezahlt nur schleppend - der Handwerker reagiert damit, dass er seinen Einsatz verringert und die Baustelle verschleppt. Solche Verhaltensweisen bieten für beide Parteien zwar Chancen, aber auch erhebliche Risiken. Es kommt darauf an, diese Risiken durch geschicktes Handeln zu minimieren und entsprechend die Chancen zu erhöhen. Eine planvolle und zielführende Herangehensweise behält die wirtschaftlichen Aspekte dabei immer im Blick.
 

Leistungen für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen

Ich berate Sie profund bei der Erstellung Ihrer Bauverträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schon die Vertragsgestaltung in vorausschauendem Problembewusstsein ist bereits im Vorfeld entscheidend für eine juristisch akkurate und abgesicherte Position. Ich helfe Ihrem Unternehmen bei der Abwehr von häufig auftretenden unberechtigten Mängelbeseitigungsforderungen sowie bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Bauverzögerungen bzw. Vertragsstrafen. Private Bauherren neigen öfter zu unberechtigten Kündigungen, auch hier kann ich Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kümmere ich mich um die Durchsetzung Ihrer offenen Werklohnforderungen bzw. um deren Sicherung. Meine Zielsetzung ist stets, nie nur isoliert Ihren Fall zu betrachten, sondern Ihre Gesamtsituation zu berücksichtigen und eine wirtschaftliche und interessengerechte Lösung zu finden oder zu entwickeln.


Leistungen für Bauherren

Als Bauherr helfe ich Ihnen gerne und trittsicher bereits bei der Vertragsgestaltung, da Sie hier schon viele zentrale Fehler vermeiden und Vertragsfallen umgehen können. Profitieren Sie von einer umsichtigen Beratung. Ich stehe Ihnen aber auch während der Bauausführung unterstützend zur Seite. Sollten Mängel an Ihrem Bau auftreten, kümmere ich mich um die notwendige Beweissicherung und die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche.


Architektenrecht

Auch das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt. Im dichten Spannungsfeld zwischen dem sogenannten Architektenwerk - das mangelfreie Bauwerk nach mangelfreien Plänen -, Bauplanung, Bauleitung und Baurealisierung folgen oft Fragen nach der Haftung. Auch hier stehe ich mit meiner breitgefächerten Erfahrung in vielen Fallkonstellationen fachkundig und verlässlich beratend und vertretend zur Seite.

Ich freue mich auf Ihren Kontakt.